u. a. Körperpflege, Ernährung, Mobilität, die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation
BEHANDLUNGSPFLEGE (SGB V)
Behandlungen und Maßnahmen, die in direktem Zusammenhang mit einer Erkrankung stehen
PFLEGEBERATUNG (§ 37.3 SGB XI)
Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite
STUNDENWEISE BETREUUNG (§ 45)
u. a. Spaziergänge, Begleitungen, Unterstützung bei Spiel, Hobby und Kontaktpflege zu Personen
VERHINDERUNGSPFLEGE (§ 39)
Verhinderungspflege soll es Klienten ermöglichen, weiterhin auch dann in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben, wenn Sie als pflegender Angehöriger vorübergehend ausfallen
HAUSNOTRUF JOHANNITER
Sicherheit funktioniert auf Knopfdruck, egal was kommt, im Notfall kommt Hilfe der Johanniter
Unser Pflegeprinzip
Personelle Kontinuität in der pflegerischen Versorgung ist ein elementarer Bestandteil einer menschenwürdigen Pflege.
Ihre persönliche Pflegekraft ist die Schlüsselfigur im Pflegeprozess. Sie ist verantwortlich für die Zielsetzung und die Zielerreichung. Im Mittelpunkt unserer Bezugspflege stehen Sie.
Alle grund- und behandlungspflegerischen Maßnahmen, die für Sie oder eine bestimmte Gruppe zu Pflegender durchgeführt werden, werden Ihrer persönlichen Pflegekraft übertragen, die alle Pflegeprozesse und deren Dokumentation eigenverantwortlich plant und diese weitgehend übernimmt.